Kirchenaustritt in Deutschland: Bundesgerichtshof urteilt zur Wirksamkeit
Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Kirchenaustritt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Kirchenaustritt nur dann rechtswirksam werden kann, wenn die bisherige Zugehörigkeit zur Kirche richtig angegeben wird.
Wichtige Informationen für Kirchenaustritte
Personen, die einen Kirchenaustritt planen, müssen laut dem BGH-Urteil bei der zuständigen Meldestelle die bisherige Kirchenzugehörigkeit korrekt angeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Austritt rechtsgültig ist.
Der BGH verwies in seinem Urteil auf ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Kirchenaustritt nur dann wirksam ist, wenn er gegenüber der zuständigen Behörde erklärt wird und die Erklärung alle erforderlichen Angaben enthält. Dazu gehören neben dem Namen und der Adresse auch die Angabe der bisherigen Kirchenzugehörigkeit.
Das BGH-Urteil hat Auswirkungen auf alle Kirchenaustritte, die seit dem 1. September 2005 erklärt wurden. Zuvor war es ausreichend, den Kirchenaustritt gegenüber der Kirche zu erklären. Nach dem neuen Urteil ist jedoch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.
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